Was es ist: Der Funkschein für den UKW-Seefunk auf dem Meer und an der Küste.
Wann es Pflicht ist: Sobald eine UKW-Seefunkanlage betriebsbereit an Bord ist, brauchst du als Schiffsführer (Skipper) das Short-Range-Certificate (SRC). Es reicht nicht, dass ein Crewmitglied das SRC hat.
Wofür du ihn brauchst:
zum Bedienen des UKW-Funkgeräts an Bord
um Funkmeldungen gemäß dem GMDSS-Standard* zu senden / empfangen / verstehen
Gültigkeit: Unbefristet und weltweit anerkannt.
Gut zu wissen
Nahezu jede Charteryacht hat eine fest verbaute UKW-Seefunkanlage.
Daher ist das SRC beim Chartern praktisch immer Pflicht.
Das Gerät einfach auszuschalten genügt rechtlich nicht.
Fehlt dem Schiffsführer der Nachweis, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
* GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System): der weltweite Standard für den Seenot- und Sicherheitsfunk.
Das SRC ist eines von drei Funkzeugnissen für Sportboote und sortiert sich klar ein: Es deckt den UKW-Seefunk ab. Das LRC erweitert um Grenz-, Kurzwelle und Satellit, das UBI gilt nur für den Binnenfunk.
Übersicht der deutschen Sportboot-Führerscheine und Befähigungsnachweise nach Revier und Befugnis
SRC · Seefunk · max. 30 smShort Range CertificateLRC · Seefunk · weltweitLong Range Certificate
UBI · BinnenfunkUKW-Binnenfunk
Seenotsignalmittel
FKN · kleiner PyroscheinFachkundenachweis
SKN · großer PyroscheinSachkundenachweis
SRC, LRC oder UBI: Welcher Funkschein?
Welches Funkzeugnis du brauchst, hängt nicht vom Bootstyp ab, sondern von der Funkanlage an Bord. Hat dein Boot keine Funkanlage, brauchst du auch kein Funkzeugnis. Ist eine verbaut, entscheidet ihre Art – Seefunk, Langstreckenfunk oder Binnenfunk – über das passende Zeugnis.
Funkanlage an Bord
Passendes Zeugnis
Typischerweise an Bord bei
UKW-Seefunk
SRC
Den meisten Charteryachten in den klassischen Ferienregionen (Mittelmeer, Ostsee, Kanaren) und nahezu jedem küstennah gefahrenen Sport- oder Motorboot mit fest verbauter Funkanlage.
Grenz- und Kurzwelle, oft mit Satellitenfunk
LRC
Fast nur der Berufsschifffahrt und einigen wenigen älteren, funkaffinen Blauwasseryachten auf langen Hochseefahrten; das LRC schließt die SRC-Inhalte mit ein. Für übliche Küsten- und Chartertörns ohne Bedeutung.
UKW-Binnenfunk
UBI
Überwiegend der Berufsschifffahrt im Binnenbereich und größeren Yachten im Binneneinsatz. Bei kleineren Charterbooten auf Binnenseen nur selten verbaut.
Tipp: Für den privaten Gebrauch reicht meist das SRC
Wer an der Küste eine größere Motor- oder Segelyacht fährt, hat fast immer ein UKW-Funkgerät an Bord – der Schiffsführer (Skipper) braucht damit das SRC, um die Yacht führen zu dürfen.
Auf Binnenseen haben kleinere Segel- und Motorboote häufig gar keine Funkanlage. Dann brauchst du auch kein UBI.
Bist du dagegen auf den großen Binnenwasserstraßen (Rhein, Mosel, Donau) mit einer funkausgerüsteten Yacht unterwegs, ist das UBI Pflicht.
Wer beides möchte, kann SRC und UBI in einer kombinierten Prüfung an einem Tag ablegen. Als SRC-Inhaber verkürzt sich die spätere UBI-Prüfung, weil sich die Funkgrundlagen überschneiden.
Mindestalter 15 Jahre (Zulassung zur Prüfung ab 14 Jahren und 9 Monaten).
Kein Bootsführerschein und kein anderer Vorschein nötig.
Theorieprüfung (60 Minuten)
Die SRC-Theorieprüfung besteht im Wesentlichen aus drei Teilen:
24 Multiple-Choice-Fragen aus dem amtlichen Fragenkatalog mit 180 Fragen (30 Minuten); bestanden ab 19 richtigen Antworten, also höchstens 5 Fehler
Aufnahme eines englischen Seefunktextes (Diktat) und Übersetzung ins Deutsche (15 Minuten)
Übersetzung eines deutschen Seefunktextes ins Englische (15 Minuten)
Bewertung der beiden Textteile: Der Sinn muss klar erkennbar sein, Orts- und Positionsangaben müssen exakt stimmen. Überzeugt die schriftliche Leistung nicht eindeutig, prüft der Ausschuss denselben Text sofort mündlich nach – das ist der einzige Fall, in dem beim SRC mündlich geprüft wird.
Praxisprüfung
In der SRC-Praxisprüfung geht es vor allem um:
die Bedienung des UKW-Seefunkgeräts und
das Abgeben der standardisierten Funksprüche gemäß Global Maritime Distress and Safety System (GMDSS).
Die Prüfung besteht aus Pflichtaufgaben und sonstigen Fertigkeiten, die du dem Prüfer zeigen musst:
Pflichtaufgaben: Aus den folgenden Themen werden 4 Aufgaben gestellt; alle 4 müssen spätestens im 2. Versuch ausreichend (Schulnote 4) ausgeführt werden.
1a. Editieren eines DSC Controllers,
1b. Senden eines Notalarms und
1c. Aussenden einer Notmeldung (MAYDAY)
2a. Speicherabfrage
2b. Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms (MAYDAY RECEIVED)
3. Weiterleiten eines Notalarms bzw. einer Notmeldung per Sprechfunk (MAYDAY RELAY)
4. Beenden des Notverkehrs (SILENCE FINI)
5. Aufhebung eines Fehlalarms
6a. Senden eines Dringlichkeitsanrufes und
6b. Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung (PAN PAN)
7a. Senden eines Sicherheitsanrufs und
7b. Abgabe der Sicherheitsmeldung (SÉCURITÉ)
Sonstige Fertigkeiten: Aus den folgenden Themen werden höchstens 3 Aufgaben gestellt; mindestens 2 müssen im 2. Versuch ausreichend (Schulnote 4) ausgeführt werden.
8. DSC-Speicherabfrage und Empfangsbestätigung
9. Abwicklung des Notverkehrs
10. Funkstille gebieten (SILENCE)
11. Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort
12. Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung
13. Kanalwechsel
14. Einstellen des DSC-Controllers
15. DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine Seefunkstelle
16. Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Seefunkstelle
17. DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine Küstenfunkstelle
18. Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle
Wenn du einen Teil nicht bestehst: Theorie und Praxis zählen getrennt – du wiederholst nur den nicht bestandenen Teil, frühestens nach 7 Tagen und spätestens innerhalb von 6 Monaten vor demselben Prüfungsausschuss (Details unter „Fristen“).
Gut zu wissen
Das RYA-Funkzeugnis (Royal Yachting Association) wird in Deutschland (noch) nicht als gleichwertig anerkannt, so dass eine Anpassungsprüfung für eine Umschreibung zum SRC notwendig ist. Auskunft geben die regionalen Prüfungsausschüsse.
In vielen anderen europäischen Ländern hingegen wird das RYA-Funkzeugnis anerkannt.
Online-Antrag ausdrucken (erhältst du per E-Mail) und per Post mit Passbild zum Prüfungsausschuss schicken
Benötigte Unterlagen
Antragsformular (erhalten per E-Mail nach Online-Anmeldung)
Ein aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
Tipp: Notiere deinen Namen + Geburtstag auf der Rückseite des Passbilds (Identifikation)
Die Unterlagen müssen spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin beim zuständigen Prüfungsausschuss vorliegen.
Fristen: Was du beachten musst
Theorie- und Praxisprüfung können (!) getrennt voneinander abgelegt werden.
Die Prüfung muss jedoch innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.
Einen nicht bestandenen Teil kannst du frühestens nach 7 Tagen und spätestens innerhalb von 6 Monaten vor demselben Prüfungsausschuss wiederholen.
Beim Nichterscheinen zum angemeldeten Termin fällt eine Gebühr von höchstens 25,00 € an. Du hast in diesem Fall keine Sperrfrist für den Wiederholungstermin.
Das fertige SRC gilt anschließend international und unbefristet.
Lernaufwand: Was musst du können und wie viel Zeit solltest du einplanen?
Was du für das SRC Short-Range-Certificate können musst
180 Multiple-Choice-Fragen des SRC-Fragenkatalogs (24 davon kommen in der Prüfung vor)
1 englischen Seefunktext (von 27 möglichen Texten) im Diktat mitschreiben und übersetzen können
1 Seefunktext (von denselben 27 möglichen Texten) von DE ins EN übersetzen können
NATO-Alphabet
9 Funksprüche (MAYDAY, PAN PAN, …)
Bedienung eines UKW-Seefunkgeräts (Online-Übung möglich)
Wie lange du für das SRC Short-Range-Certificate lernen musst:
Je nachdem wie (a) gut dein Englisch ist und (b) wie gut du dir Funksprüche merken kannst und (c) wie geschickt du in der Bedienung eines Seefunkgeräts bist, musst du zwischen 8–32 Stunden Lernzeit einplanen.
Lerntipps
Lerne die 180 Multiple-Choice-Fragen mithilfe der Luvers-App aus dem Apple App Store bzw. Google Play Store
Nutze ein digitales Online-Seefunkgerät, welches ebenfalls in der Luvers-App abrufbar ist
In der Luvers-App findest du Lern-Videos, die dir die Bedienung des SRC-Funkgeräts zeigen
Folgende Materialien zum SRC findest du unter den Lernmaterialien:
Funktafel mit den 9 Funksprüchen (GMDSS)
Alle 27 Seefunktexte für das Diktat und zum Übersetzen
Das NATO-Alphabet
Wichtige nautische Vokabeln (EN–DE)
Zugang zu einem digitalen Seefunkgerät (geringe Zusatzgebühr)
Gut zu wissen
Die digitalen UKW-Seefunkgeräte, die du über deinen Browser bedienen kannst, sind im Look & Feel und in der Anwendung identisch zu den Prüfungsgeräten
Erkundige dich, welche Geräte zur Prüfung zur Verfügung gestellt werden und übe mit dem gleichen Modell.
Die amtliche Prüfungsgebühr beträgt insgesamt 127,88 € (Stand 2026) und setzt sich aus Zulassung, Prüfung und Erteilung zusammen.
Position
Betrag
Zulassung
18,73 €
Prüfung Theorie und Praxis
83,19 €
Erteilung Funkbetriebszeugnis
25,96 €
Summe (Gesamtprüfung, inkl. MwSt.)
127,88 €
Wiederholung Theorie und Praxis
83,19 €
Wiederholung nur Theorie
37,02 €
Wiederholung nur Praxis
46,17 €
Gut zu wissen
Bei Prüfungen im Inland und auf dem Gardasee fallen keine Nebenkosten an.
Bei Auslandsprüfungen kommen 58,85 € Nebenkosten hinzu.
Legst du im Ausland am selben Tag und Ort mehrere verschiedene Prüfungen ab (z. B. SBF und SRC), fallen die Nebenkosten nur einmal an – und zwar die höheren der beiden.
Zum SRC führen drei Wege: der Online-Kurs im Selbststudium, der klassische Präsenzkurs und das Bootcamp mit Praxis-Training.
Kosten – die Wege im Vergleich
Die amtliche Prüfungsgebühr ist überall gleich (127,88 €). Unterschiede entstehen nur beim Kurspreis.
Leistung
Online
Klassisch
Bootcamp
Kurs / Lernmaterial
~65 €
~200 €
im Praxis-Training enthaltenb zzgl. Softwarelizenz 20 €
Prüfungsgebühra
127,88 €
127,88 €
127,88 €
Gesamt
~195 €
~330 €
~150 €
a: Amtliche Prüfungsgebühr (Stand 2026): Zulassung 18,73 € + Prüfung 83,19 € + Erteilung 25,96 €. b: Die SRC-Ausbildung ist Teil des Bootcamp-Praxistrainings. Die Tabelle zeigt nur die SRC-spezifischen Zusatzkosten, nicht den Preis des Bootcamps.
Vor- & Nachteile
Online
Klassisch
Bootcamp
+ günstig + nicht termin-/ortsgebunden − kein Theoriekurs mit Lehrer − kein Praxiskurs mit Lehrer
+ Theoriekurs mit Lehrer + Praxiskurs mit Lehrer − rel. hoher Zeitaufwand − termin-/ortsgebunden
+ keine zusätzlichen Kurskosten + sehr gute Lernmaterialien + Praxiskurs mit Lehrer − kein Theoriekurs mit Lehrer
In der Praxis ja. Fast alle Charteryachten haben eine fest verbaute UKW-Seefunkanlage, und sobald die an Bord ist, muss der Schiffsführer das SRC nachweisen. Mehr dazu unter Was ist das SRC, und wer braucht es wofür?.
Reicht es, wenn nur ein Crewmitglied das SRC hat?
Nein. Der Schiffsführer selbst muss ein ausreichendes Funkbetriebszeugnis besitzen, unabhängig davon, wer sonst noch an Bord funken dürfte. Mehr dazu unter Was ist das SRC, und wer braucht es wofür?.
Was ist der Unterschied zwischen SRC und LRC?
Das SRC gilt für UKW-Seefunk in Küstennähe. Das LRC erweitert um Grenz-, Kurzwelle und Satellitenfunk für die weltweite Fahrt und schließt die SRC-Inhalte mit ein. Mehr dazu unter SRC, LRC oder UBI: Welcher Funkschein?.
Muss ich erst den SBF See machen?
Nein. Das SRC ist unabhängig von jedem Bootsführerschein und hat keinen Vorschein als Voraussetzung. Sinnvoll ist die Kombination trotzdem, weil du fürs Chartern in der Regel beides brauchst. Mehr dazu unter Voraussetzungen.
Wie lange ist das SRC gültig?
Unbefristet. Das SRC gilt zeitlich unbegrenzt und international, eine Verlängerung ist nicht nötig. Mehr dazu unter Fristen.
Quellen & Hinweise
Alle Angaben gegen amtliche Primärquellen geprüft. Aktualisiert am 15.06.2026.
Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchV) – § 1 Abs. 7, § 15, Anlage 3: gesetze-im-internet.de (Funknachweis-Pflicht des Schiffsführers, Ordnungswidrigkeit, SRC-Urkunde nach Art. 47 VO Funk)
Bundesnetzagentur – Seefunk: bundesnetzagentur.de (Funkbetriebszeugnis je bedienende Person, Nummern-/Frequenzzuteilung, Rufzeichen/MMSI)
DSV – SRC: Short Range Certificate: sportbootfuehrerscheine.org (Prüfungsablauf, Gebühren, Anmeldung, Fristen)
CEPT – ERC/REC 31-04, Implementierungsstatus: docdb.cept.org (harmonisiertes SRC und gegenseitige Anerkennung; deutscher Vorbehalt zur Nicht-Anerkennung)
DSV – Nebenkosten bei Auslandsprüfungen: sportbootfuehrerscheine.org (Nebenkosten Ausland 58,85 €; Inland und Gardasee ohne Nebenkosten)