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Fachkundenachweis (FKN): Wer diesen Schein braucht und was die gelebte Praxis im Ausland, in DE & speziell in Schleswig Holstein ist.

11/11/2024
Von
Jan Göktekin
Lehrbuchautor Segeln · Atlantiküberquerung · Inhaber Sportseeschifferschein (SSS) · Trainer, Skipper und Gründer von Luvers.
„Hi, ich bin Jan · Dein Segel-Coach"
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Autor:
Jan Göktekin
Der FKN ist kein Fahr-Schein, sondern ein Zusatznachweis neben deinem Bootsführerschein. In der Landschaft der deutschen Bootsscheine sitzt er für sich, zusammen mit seinem größeren Verwandten, dem Sachkundenachweis (SKN).
Übersicht der deutschen Sportboot-Führerscheine und Befähigungsnachweise nach Revier und Befugnis
Bootsscheine See (Meer)
Bootsscheine Binnen
Wichtig zum Verständnis: Der FKN ist kein Führerschein. Er bescheinigt nur, dass du sicher mit Signalmitteln umgehen kannst. Kategorie P2 bedeutet „erhöhte Gefahr”: Diese Mittel darf man in Deutschland deshalb nur mit Nachweis erwerben und besitzen.
Du brauchst den FKN also, sobald du P2-Seenotsignalmittel kaufen, besitzen oder an Bord mitführen willst. Im echten Seenotfall dagegen darf jeder sie abfeuern, auch ohne Schein.
In diesen Fällen brauchst du ihn
Kein Nachweis nötig
Beim Chartern ist die Lage weniger eindeutig, als oft behauptet wird. Drei Ebenen helfen weiter.
Fazit: Wer rechtssicher unterwegs sein will, macht den FKN selbst, der Aufwand ist gering.
Quellen: 1, 2 (siehe Artikelende)
Der FKN ist einer der günstigsten Nachweise im Wassersport. Die amtliche Prüfungsgebühr beträgt 28,89 € und deckt Prüfung und Erteilung ab (Stand 2026). Hinzu kommt allenfalls ein freiwilliger Vorbereitungskurs.
Die Gebühren im Überblick
Bei Auslandsprüfungen können gesondert Reisekosten der Prüfungskommission anfallen. Die genaue Höhe nennt dir der zuständige Prüfungsausschuss.
Quellen: 2 (siehe Artikelende)
Die FKN-Prüfung nehmen die regionalen Prüfungsausschüsse des DSV ab. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil und wird oft direkt zusammen mit einer Bootsführerschein-Prüfung abgelegt.
Die Hürde zum FKN ist niedrig. Du brauchst nur ein Mindestalter und einen Bootsführerschein, eine eigene Ausbildung wie bei den Funkzeugnissen entfällt.
Das musst du mitbringen
Angemeldet wird beim regionalen DSV-Prüfungsausschuss, der über die Zulassung entscheidet. Die Unterlagen müssen rechtzeitig vor dem Termin vorliegen.
Das brauchst du zur Anmeldung
So läuft es ab
Die Theorie besteht aus 15 Fragen, die du in 30 Minuten beantwortest. Die Fragen stammen aus einem Katalog von 60 Fragen und sind teils im Multiple-Choice-Format.
Aufbau und Bewertung
In der Praxis zeigst du den sicheren Umgang mit den Signalmitteln. Der Prüfer wählt vier Aufgaben aus, von denen mindestens drei sitzen müssen.
Mögliche Praxis-Aufgaben
Quellen: 2 (siehe Artikelende)
Der Unterschied liegt im Rechtsgebiet. Der Fachkundenachweis (FKN) kommt aus dem Sprengstoffrecht und deckt den Umgang mit Signalraketen und Rauch ab. Der Sachkundenachweis (SKN) stammt aus dem Waffenrecht und wird zusätzlich nötig, sobald eine Seenotsignalpistole (Kaliber 4) ins Spiel kommt. Beide werden umgangssprachlich „Pyroschein” genannt, was die häufige Verwechslung erklärt.
| Merkmal | FKN (kleiner Pyroschein) | SKN (großer Pyroschein) |
|---|---|---|
| Rechtsgebiet | Sprengstoffrecht | Waffenrecht |
| Berechtigt zu | Signalraketen, Fallschirmraketen, Rauchsignale (P2) | zusätzlich Seenotsignalpistole Kaliber 4 |
| Zusätzlich nötig | – | Waffenbesitzkarte (WBK) |
| Mindestalter | 16 Jahre | 18 Jahre |
Für die meisten Freizeitskipper reicht der FKN, denn moderne Sicherheitsausrüstung kommt ohne Signalpistole aus. Der SKN ist nur dann Thema, wenn an Bord tatsächlich eine solche Pistole geführt wird. Mehr dazu findest du im Artikel zum Sachkundenachweis (SKN).
Quellen: 1, 2 (siehe Artikelende)
Das hängt vom Revier ab. Im Ausland verlangt fast kein Vercharterer den FKN. In Deutschland gilt dagegen die Grundregel: Der verantwortliche Skipper braucht ihn, sobald P2-Signalmittel an Bord sind, und die Wasserschutzpolizei kann das kontrollieren. In Schleswig-Holstein kann eine Einweisung durch den Vercharterer den Nachweis für den Törn ersetzen. Mehr dazu unter FKN beim Chartern.
Für Signalraketen und Rauchsignale reicht der FKN. Den SKN brauchst du nur zusätzlich, wenn eine Seenotsignalpistole (Kaliber 4) an Bord ist. Mehr dazu unter FKN oder SKN.
Du musst am Prüfungstag mindestens 16 Jahre alt sein und einen Sportbootführerschein besitzen. Mehr dazu unter Voraussetzungen.
Die Prüfungsgebühr beim DSV beträgt 28,89 € (Stand 2026), eine Wiederholung kostet 23,54 €. Mehr dazu unter Was kostet der FKN.
In der Theorie sind 15 Fragen in 30 Minuten zu beantworten; zum Bestehen brauchst du 24 von 30 Punkten. Mehr dazu unter Theorieprüfung.
Ja. Im echten Seenotfall darf jeder die Signalmittel verwenden, um Hilfe zu rufen. Der FKN ist nur für Kauf, Besitz und Transport vorgeschrieben. Mehr dazu unter Wann du ohne FKN auskommst.
Nein. Handfackeln und bestimmte Rauchsignale der Kategorie P1 darf jede Person ab 18 Jahren ohne Nachweis kaufen und verwenden. Der FKN gilt erst für die stärkeren P2-Mittel wie Signalraketen. Mehr dazu unter Wann du ohne FKN auskommst.
Alle Angaben gegen amtliche Primärquellen geprüft. Aktualisiert am 23.06.2026.
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