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Binnenfunkzeugnis (UBI): Hier findest du alle wichtigen Infos zum UBI und was du noch machen musst, wenn du das SRC-Funkzeugnis bereits hast.

21/05/2026
Von
Jan Göktekin
Lehrbuchautor Segeln · Atlantiküberquerung · Inhaber Sportseeschifferschein (SSS) · Trainer, Skipper und Gründer von Luvers.
„Hi, ich bin Jan · Dein Segel-Coach"
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Autor:
Jan Göktekin
Das UBI ist eines von drei deutschen Funkzeugnissen. Es deckt den Funk auf Binnengewässern ab; für die See sind SRC und LRC zuständig. Hier siehst du, wo das UBI im Gesamtsystem der Boots- und Funkscheine steht.
Übersicht der deutschen Sportboot-Führerscheine und Befähigungsnachweise nach Revier und Befugnis
Bootsscheine See (Meer)
Bootsscheine Binnen
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist die amtliche Erlaubnis, auf Binnengewässern zu funken – nicht mehr und nicht weniger. Wer es wofür braucht, im Überblick:
Quellen: 1, 2 (siehe Artikelende)
Entscheidend ist nur, ob eine UKW-Funkanlage an Bord ist. Praktisch heißt das:
Ein Unterschied zum Seefunk: Beim SRC muss der Schiffsführer das Zeugnis persönlich besitzen, beim UBI genügt eine Person an Bord.
Quellen: 1 (siehe Artikelende)
Das musst du erfüllen
Die UBI-Prüfung besteht aus einem theoretischen (schriftlichen) und einem praktischen Teil. Eine mündliche Prüfung gibt es nicht.
Theorieprüfung (60 Min.)
Praxisprüfung (max. 15 Min.)
In der Praxis löst du zwei bis drei Aufgaben am Funkgerät, alles auf Deutsch:
Bestanden ist die Prüfung, wenn du in allen Teilen ausreichende Kenntnisse zeigst. Geprüft wird meist an gängigen ICOM-Geräten.
Kurz zu ATIS, weil der Begriff in jeder UBI-Prüfung auftaucht: ATIS steht für „Automatisches Senderidentifizierungssystem”. Jedes Mal, wenn du im Binnenfunk sendest, schickt das Gerät automatisch eine Kennung deines Bootes mit – so ist immer klar, wer gerade funkt. Im Binnenfunk ist ATIS Pflicht.
Quellen: 1, 2 (siehe Artikelende)
Das brauchst du
Die Unterlagen müssen vollständig mindestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss vorliegen. Zuständig sind die Prüfungsausschüsse des Deutschen Segler-Verbandes (DSV) und des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV). Du meldest dich selbst an – das ist unkompliziert und schnell erledigt.
Quellen: 2 (siehe Artikelende)
Die Prüfungsgebühr für das UBI liegt bei 108,71 € (Stand 2026). Die Gebühr setzt sich so zusammen:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Zulassung | 15,89 € |
| Theorie- und Praxisprüfung | 70,03 € |
| Erteilung des Zeugnisses | 22,79 € |
| Gesamt | 108,71 € |
| Wiederholung (Theorie oder Praxis) | 45,64 € |
Hinzu kommen je nach Lernweg noch Kosten für Lehrmaterial oder einen Kurs – ein Kurs ist aber nicht vorgeschrieben.
Quellen: 2 (siehe Artikelende)
Hast du einen Prüfungsteil nicht bestanden, kannst du ihn frühestens nach zwei Wochen und spätestens innerhalb von sechs Monaten wiederholen. Das Zeugnis selbst gilt danach unbefristet – einmal bestanden, bleibt es gültig.
Quellen: 1, 2 (siehe Artikelende)
Einen Kurs schreibt niemand vor – du kannst dich genauso gut selbst vorbereiten. Bewährt hat sich diese Mischung:
Wenn du Funk lieber angeleitet und mit echtem Gerät übst, bieten viele Wassersportschulen Wochenend- oder Abendkurse an, die gezielt auf die UBI-Prüfung vorbereiten.
Viele kommen zum UBI, weil sie schon einen Seefunkschein haben und nun auch auf Binnengewässern funken wollen. Dann gilt: Das meiste kennst du bereits, du musst nur den binnenspezifischen Teil nachholen.
UBI und SRC sind beides UKW-Funkzeugnisse, aber für unterschiedliche Welten. Das UBI ist der Binnenfunk-Schein, das SRC das Pendant für die See. Drei Dinge unterscheiden sie im Kern: Revier, technisches System und Sprache.
| Merkmal | UBI (Binnenfunk) | SRC (Seefunk) |
|---|---|---|
| Revier | Binnenschifffahrtsstraßen: Flüsse, Kanäle, große Seen | Küsten- und Seegewässer (Reichweite bis ca. 30 sm) |
| System | Binnenschifffahrtsfunk mit ATIS | Weltweites Seenot-Funksystem (GMDSS) mit digitalem Notruf (DSC) |
| Sprache | Deutsch | Englisch |
| Wer muss es haben? | eine Person an Bord | der Schiffsführer selbst |
| Gültigkeit | unbefristet, international (RAINWAT) | unbefristet, international |
Der größte Unterschied im Alltag ist das System: Auf See setzt du Notrufe digital per Knopfdruck ab (DSC im GMDSS), im Binnenfunk läuft alles über Sprache, dafür mit automatischer Kennung (ATIS). Auch die Prüfungssprache ist anders – Binnenfunk auf Deutsch, Seefunk auf Englisch. Das vollständige SRC erklären wir im eigenen Beitrag zum Short Range Certificate (SRC).
Quellen: 1, 2 (siehe Artikelende)
Wer das SRC oder LRC schon hat, kennt die Funkverfahren bereits – nur eben für die See. Deshalb musst du für das UBI nicht die ganze Prüfung wiederholen, sondern legst eine verkürzte Ergänzungsprüfung ab. Die Prüfung konzentriert sich auf das, was im Binnenfunk anders ist.
Theorie: deutlich kürzer
Praxis: stark reduziert
Praktisch heißt das: weniger lernen, schneller fertig. Viele Prüfungsausschüsse nehmen SRC und UBI sogar am selben Tag ab. Die Gebühr bleibt mit 108,71 € gleich, denn es ist dasselbe Zeugnis.
Quellen: 1, 3 (siehe Artikelende)
Nur dann, wenn eine UKW-Funkanlage an Bord ist und du sie bedienst. Ohne Funkgerät brauchst du kein UBI – unabhängig von der Bootsgröße. Mehr dazu unter Brauche ich das UBI überhaupt?.
Nein. Als SRC- oder LRC-Inhaber legst du nur eine verkürzte Ergänzungsprüfung ab: 10 Theoriefragen und eine stark reduzierte Praxis. Mehr dazu unter Die verkürzte Ergänzungsprüfung.
Die Prüfungsgebühr beträgt 108,71 € (Stand 2026). Ein Kurs ist nicht vorgeschrieben. Mehr dazu unter Prüfungsgebühren.
Der amtliche Gesamtkatalog umfasst 130 Fragen. In der Prüfung bearbeitest du davon einen Bogen mit 22 Fragen. Mehr dazu unter Theorie und Praxis.
Ja. Du nimmst eine Meldung auf, gibst eine ab und bedienst das Funkgerät am Verkehr – alles auf Deutsch. Mehr dazu unter Theorie und Praxis.
Das UBI ist der Funkschein für Binnengewässer, das SRC der für die See. Mehr dazu unter UBI oder SRC.
Ja. Über die europäische Vereinbarung RAINWAT ist es in vielen Ländern wie den Niederlanden, Belgien, Frankreich und Österreich anerkannt und gilt unbefristet.
15 Jahre. Antreten darfst du schon mit 14 Jahren und 9 Monaten am Tag der Zulassung.
Alle Angaben gegen amtliche Primärquellen geprüft. Aktualisiert am 18.06.2026.
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